Als auf den Bereich des Arbeitsrecht praktisch tätiger Rechtsanwalt werden durch Herrn RA Matthias Malecki Unternehmen, leitende Angestellte und Arbeitnehmer auf allen Gebieten des individuellen und kollektiven Arbeitsrecht sowie des Dienstvertragsrechts beraten. Arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen setzen ihre Ursachen teilweise bereits vor Beginn des Arbeitsverhältnisses, ja vor Unterzeichnung des Arbeitsvertrages, da dieser nicht gewissenhaft ausformuliert wurde. Die anwaltliche Beratung ist daher ein begleitender Prozess zu einem Arbeitsverhältnis. Bereits bei den Verhandlungen, also bei der Gestaltung des Arbeitsvertrages beginnt diese. Während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses gibt es häufiger Probleme bei der Ermittlung des korrekten Arbeitsentgeltes. Aber auch Fragen zur Gewährung von Urlaub oder die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall stellen aufgrund der Gesetzeslage oder aufgrund des Eingreifens eines Tarifvertrages bisher ungekannte Probleme dar. Bei der Beendigung von Arbeitsverträgen stellt sich regelmäßig die Frage nach der richtigen Kündigungsfrist. Aber auch die Sozialauswahl bei einer betriebsbedingten Kündigung hat ordnungsgemäß zu erfolgen. 63311