Die Spezialisierung auf das Erbrecht ermöglicht ein qualifizierte Beratung und Vertretung in den Gebieten der Erstellung eines Testaments, der Geltendmachung des Pflichtteils, der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft, der Durchführung einer Testamentsvollstreckung, der Anfechtung eines Testaments sowie die Durchführunge lebzeitiger Übertragungen,wie die Unternehmensnachfolge bzw. vorweggenommene Erbfolge.